Steuererklärungsdienst der Pro Senectute Kanton Bern
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Flyern.
Gemeindeverwaltung Inkwil
Subingenstrasse 1
3375 Inkwil
Telefon: 062 961 15 51
E-Mail: gs@inkwil.ch
Montag
08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag & Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
Weitere Termine sind unter telefonischer Voranmeldung
(062 961 15 51) möglich.
Steuererklärungsdienst der Pro Senectute Kanton Bern
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Flyern.
Im 1. Halbjahr 2025 werden baubedingt Güter- und Personenzüge über die Strecke Wanzwil-Solothurn umgeleitet. Es kann entlang der Strecke durch die umgeleiteten Züge lauter werden.
Weitere Informationen zu den Umleitungen finden Sie im link Umleitungsinfo.
Kurzer Dokumentarfilm über die Wässermatten in der Region Oberaargau.
Die Stiftung Wässermatten hat der Region Oberaargau diesen kurzen Dokumentarfilm zur Verfügung gestellt. Dieser kann via Link eingesehen werden.
Besten Dank der Region Oberaargau und Stiftung Wässermatten
Die beiden Reglemente "Abfallreglement" und "Reglement über die Benützung von öffentlichen Anlagen" wurden an der Gemeindeversammlung im Dezember 2024 genehmigt und traten per 01.01.2025 in Kraft. Der Gemeinderat Inkwil hat an seiner Sitzung vom 17.12.2024 zu beiden Reglementen eine Verordnung erlassen. Die Abfallverordnung und die Gebührenverordnung über die Benützung von öffentlichen Analgen…
Wir sind zurück im neu umgebauten Gemeindhaus. Ab heute begrüssen wir Sie wieder an der Subingenstrasse 1 (grünes Haus) in Inkwil.
Das Verwaltungsteam freut sich auf einen Besuch. Bis bald.
Protokollgenehmigung:
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 liegt in der
Gemeindeverwaltung bis am 14. Januar 2025 öffentlich auf. Es kann zudem hier eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der
Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR)