An ihrer Versammlung vom 15. Dezember 2025 haben die Burgerinnen und Burger von Inkwil nebst dem Budget fürs 2026 auch zwei überarbeiteten und einem neuen Reglement zugestimmt. Mit der Anpassung des Reglements über die Aufnahme ins Burgerrecht der Burgergemeinde Inkwil werden Einburgerungen deutlich attraktiver gemacht. Engagierte Burgerinnen und Burger sind Voraussetzung dafür, dass die Burgergemeinde ihre Aufgaben auch längerfristig zum Wohl der Allgemeinheit erfüllen kann.
Die Burgergemeinde? Das ist doch ein alter Hut und etwas aus der Zeit gefallen. Keineswegs! Das Bernische Gemeindegesetz definiert Burgergemeinden und deren Aufgaben im Artikel 112 wie folgt:
1. Begriff
1 Die Burgergemeinden sind die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Sie setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein.
2 Den Burgergemeinden stehen zu
- die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts,
- die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben,
- die Verwaltung ihres Vermögens und
- die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden.
3 Sie können weitere Aufgaben übernehmen, solange diese nicht von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen erfüllt werden.
Die Burgergemeinde Inkwil besitzt rund 28 Hektaren Land, welches sie primär Burgerinnen oder auch ortsansässigen Landwirten verpachtet. Bei diesem Land handelt es sich um ehemalige Allmenden, welche vor langer Zeit von den ortsansässigen Familien gemeinsam genutzt wurden. Ebenso pflegt und bewirtschaftet sie 64 Hektaren Burger-«Gemeindewald» und unterhält ihre Wald- und Feldwege. Sie stellt insbesondere sicher, dass ein naturnaher und gesunder Wald einer breiten Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet dienen kann und — in Zeiten des Klimawandels — auch zukünftigen Generationen zur Verfügung stehen wird. Zudem vermietet sie das Waldhaus im Grundwald für Anlässe gegen eine moderate Gebühr auch an Inkwiler Vereine und Privatpersonen. Und zusammen mit Aktiven von Pro Natura pflegt sie periodisch ein wertvolles Biotop im Aegelsee, einem ehemaligen Torfstich, das zahlreichen geschützten Tierarten als Lebensraum dient.
Die Burgergemeinde funktioniert wie eine «normale» oder Einwohner-Gemeinde. Zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt auch die Burgergemeinde engagierte Leute, welche im Burgerrat mitarbeiten oder sich an Burgerversammlungen einbringen. Aktuell hat die Burgergemeinde noch 64 stimmberechtigte Personen, die auch in Inkwil wohnen. Diese Zahl nimmt in den letzten Jahren stetig ab, da viele Junge aus der Gemeinde wegziehen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, fördert die Burgergemeinde Einburgerungen von interessierten Personen mit einem Bezug zur Burgergemeinde. Dafür hat sie im überarbeiteten Reglement die Gebühren bzw. «Einkaufssumme» deutlich gesenkt von zuvor 1'000.- Franken für Ehepaare oder 500.- für Einzelpersonen auf 200.- bzw. 100.- Franken. Damit soll auch weiterhin eine möglichst breite «Trägerschaft» bzw. Abstützung der Burgergemeinde in der Bevölkerung sichergestellt werden.
Interessiert? Bitte wenden Sie sich einfach an ein Mitglied des Burgerrats oder an die Verwalterin. Wir freuen uns über alle Anfragen und dann hoffentlich auch Neuburgerinnen und -burger.
Burgergemeinde Inkwil
Andreas Urben, Präsident



