Protokollgenehmigung:
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 liegt in der
Gemeindeverwaltung bis am 14. Januar 2025 öffentlich auf. Es kann zudem hier eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der
Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR)
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